Lieber Gast, wir decken Ihre Tische festlich ein.  Möchten Sie die Tische darüber hinaus dekorieren, so gestatten wir Ihnen Dieses gerne.  Bitte beauftragen Sie hierzu eine Deko-Firma oder Ihren Floristen.  Die evtl. Ausstellung von Namenskarten nehmen Sie bitte selbst vor.

Entsprechend den eingedeckten Plätzen wird die Anzahl der Büffet-Teilnehmer berechnet.

Kinder von 3 bis 10 Jahren erhalten einen Nachlass von 50% auf den Büffetpreis.

Sollten Sie die Suppe  serviert wünschen, berechnen wir 1,20 € pro Person zusätzlich. 

Die Speisen sind zum Verzehr nur innerhalb der Schlossräumlichkeiten vorgesehen. Eine Mitnahme ist aus organisatorischen und lebensmittelrechtlichen Gründen nicht möglich. Bitte informieren Sie auch Ihre Familienmitglieder über diesen Sachverhalt.
Sollte eine der aufgeführten Speisen nicht verfügbar sein so behält sich die Küchenleitung das Recht vor, diese kurzfristig durch eine gleich - oder höherwertige Speise zu ersetzen!
Um Missverständnissen vorzubeugen, erklären wir, dass das Mitbringen von Hochzeitstorten unsere Genehmigung bedarf, die Bereitstellung von eigenen Speisen ist nicht erlaubt.

Um einen reibungslosen Organisationsablauf und hohe Speisenqualität zu gewährleisten, bitten wir Sie,  in Ihrem eigenen Interesse, die abgesprochenen Büffet – Öffnungszeiten einzuhalten.

Pauschale für Auf- und Abbau der Saalfunktion 110,-  € incl. MWST

Ende der Veranstaltung 02.00 Uhr, bei Verlängerung entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von € 90,00  pro Stunde incl. MwSt.
Rechnungsstellung und Bezahlung Bar oder per Scheck nach Beendigung der Veranstaltung.
 
-Achtung-
Verehrte Veranstalter, das Schloß und der "Weiße Saal" sind mit automatischen Rauch- und Brandmeldern ausgestattet, es dürfen keine Wunderkerzen und Nebelwerfer bei Ihrer Feierlichkeit benutzt werden! Sollte es zu einer Rauch- oder Brandmeldung  kommen, wird automatisch die Feuerwehr alarmiert, die dann ohne Rückfrage mit mehreren Löschfahrzeugen anrückt  und dies in Rechnung stellt. Bitte achten Sie bei Ihrer internen Ausrichtung Ihrer Feierlichkeit auf diesen Sachverhalt.
 
Storno
wir wurden in der Vergangenheit gelegentlich mit Absagen konfrontiert. Uns ist hieraus zum Teil ein nicht unerheblicher Schaden entstanden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Stornierung des Vertrages durch den  Auftraggeber eine Schadenspauschale i.H.v. 20% der vereinbarten Vergütung bei Stornierung innerhalb  von sechs bis neun Monaten vor der gebuchten Veranstaltung und i.H.v. 50% der vereinbarten Vergütung bei  Stornierung weniger als sechs Monate vor der reservierten Veranstaltung erheben.  Auf Grundlage der vereinbarten Vergütung gilt ein durchschnittlicher Umsatz von € 70,00 pro Person als vereinbart.
Der Auftraggeber ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe  entstanden ist. Uns bleibt in Einzelfällen die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
Wir bitten daher, in Ihrem eigenen Interesse, den Termin sorgfältig zu planen und zu bestätigen.
Allgemeine Geschäftsbedienungen gültig ab dem 01.01.2010 bis auf Widerruf. Buffetvorschläge und Getränkekarte  gültig ab dem 01.01.2010, frühere Vorschläge verlieren ihre Gültigkeit.

 

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