Lieber Gast, wir decken
Ihre Tische festlich ein. Möchten Sie die Tische darüber hinaus
dekorieren, so gestatten wir Ihnen Dieses gerne. Bitte beauftragen
Sie hierzu eine Deko-Firma oder Ihren Floristen. Die
evtl. Ausstellung von Namenskarten nehmen Sie bitte selbst vor.
Entsprechend den eingedeckten Plätzen wird die
Anzahl der Büffet-Teilnehmer berechnet.
Kinder
von 3 bis 10 Jahren erhalten einen Nachlass von
50% auf den Büffetpreis.
Sollten Sie die Suppe serviert wünschen,
berechnen wir 1,20 € pro Person zusätzlich.
Die Speisen sind zum Verzehr nur
innerhalb der Schlossräumlichkeiten vorgesehen. Eine Mitnahme ist aus
organisatorischen und lebensmittelrechtlichen Gründen nicht möglich. Bitte
informieren Sie auch Ihre Familienmitglieder über diesen Sachverhalt.
Sollte eine der aufgeführten Speisen
nicht verfügbar sein so behält sich die Küchenleitung das Recht
vor, diese kurzfristig durch eine gleich - oder
höherwertige Speise zu ersetzen!
Um Missverständnissen vorzubeugen, erklären wir,
dass das Mitbringen von Hochzeitstorten
unsere Genehmigung bedarf, die Bereitstellung
von eigenen Speisen ist nicht erlaubt.
Um einen reibungslosen
Organisationsablauf und hohe Speisenqualität zu gewährleisten, bitten wir Sie,
in Ihrem eigenen Interesse, die abgesprochenen Büffet – Öffnungszeiten
einzuhalten.
Pauschale für Auf- und Abbau der Saalfunktion
110,- € incl. MWST
Ende der Veranstaltung 02.00 Uhr, bei
Verlängerung entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von € 90,00 pro Stunde incl. MwSt.
Rechnungsstellung und Bezahlung Bar
oder per Scheck nach Beendigung der Veranstaltung.
-Achtung-
Verehrte Veranstalter, das Schloß und
der "Weiße Saal" sind mit automatischen Rauch- und Brandmeldern ausgestattet, es
dürfen keine Wunderkerzen und Nebelwerfer bei Ihrer Feierlichkeit
benutzt werden! Sollte es zu einer Rauch- oder Brandmeldung kommen, wird
automatisch die Feuerwehr alarmiert, die dann ohne Rückfrage mit mehreren
Löschfahrzeugen anrückt und dies in Rechnung stellt. Bitte achten Sie bei Ihrer
internen Ausrichtung Ihrer Feierlichkeit auf diesen Sachverhalt.
Storno
wir wurden in der Vergangenheit
gelegentlich mit Absagen konfrontiert. Uns ist hieraus zum Teil ein nicht
unerheblicher Schaden entstanden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei
Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber eine Schadenspauschale i.H.v.
20% der vereinbarten Vergütung bei Stornierung innerhalb von sechs bis neun
Monaten vor der gebuchten Veranstaltung und i.H.v. 50% der vereinbarten
Vergütung bei Stornierung weniger als sechs Monate vor der reservierten
Veranstaltung erheben. Auf Grundlage der vereinbarten Vergütung gilt ein
durchschnittlicher Umsatz von € 70,00 pro Person als vereinbart.
Der Auftraggeber ist berechtigt
nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe
entstanden ist. Uns bleibt in Einzelfällen die Geltendmachung eines höheren
Schadens vorbehalten.
Wir bitten
daher, in Ihrem eigenen Interesse, den Termin sorgfältig zu planen und zu
bestätigen.
Allgemeine Geschäftsbedienungen gültig
ab dem 01.01.2010 bis auf Widerruf. Buffetvorschläge und Getränkekarte gültig
ab dem 01.01.2010, frühere Vorschläge verlieren ihre Gültigkeit.